Rechtsprechung
   BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29084
BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02 (https://dejure.org/2004,29084)
BPatG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02 (https://dejure.org/2004,29084)
BPatG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 26 W (pat) 175/02 (https://dejure.org/2004,29084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob eine funktionsgemäße, der verkehrsüblichen wirtschaftlichen Betätigung entsprechende Benutzung der Marke vorliegt, ob also die Marke in der glaubhaft gemachten Verwendung zur kennzeichenmäßigen Unterscheidung der Waren des Benutzers von den Waren anderer Unternehmen dient (EuGH MarkenR 2003, 223 f - Minimax; BGH GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh; BGH GRUR 1996, 267, 268 - AQUA).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob eine funktionsgemäße, der verkehrsüblichen wirtschaftlichen Betätigung entsprechende Benutzung der Marke vorliegt, ob also die Marke in der glaubhaft gemachten Verwendung zur kennzeichenmäßigen Unterscheidung der Waren des Benutzers von den Waren anderer Unternehmen dient (EuGH MarkenR 2003, 223 f - Minimax; BGH GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh; BGH GRUR 1996, 267, 268 - AQUA).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 312/99

    "SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen

    Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob eine funktionsgemäße, der verkehrsüblichen wirtschaftlichen Betätigung entsprechende Benutzung der Marke vorliegt, ob also die Marke in der glaubhaft gemachten Verwendung zur kennzeichenmäßigen Unterscheidung der Waren des Benutzers von den Waren anderer Unternehmen dient (EuGH MarkenR 2003, 223 f - Minimax; BGH GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh; BGH GRUR 1996, 267, 268 - AQUA).
  • BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93

    "TETRASIL"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für ein flüssiges chemisches

    Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
    Eine kennzeichenmäßige Verwendung einer Herstellermarke liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die Marke auf der Ware selbst, ihrer Verpackung oder Umhüllung angebracht wird (BGH GRUR 1995, 347, 348 - TETRASIL; BGH aaO - AQUA).
  • BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
    Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
    Insoweit genügt es regelmäßig nicht, die Marke lediglich auf Briefbögen oder in Preislisten bzw Prospekten zu benutzen (BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht