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BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 11.03.2003 - C-40/01
Ansul
Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob eine funktionsgemäße, der verkehrsüblichen wirtschaftlichen Betätigung entsprechende Benutzung der Marke vorliegt, ob also die Marke in der glaubhaft gemachten Verwendung zur kennzeichenmäßigen Unterscheidung der Waren des Benutzers von den Waren anderer Unternehmen dient (EuGH MarkenR 2003, 223 f - Minimax; BGH GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh; BGH GRUR 1996, 267, 268 - AQUA). - BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93
"AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens
Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob eine funktionsgemäße, der verkehrsüblichen wirtschaftlichen Betätigung entsprechende Benutzung der Marke vorliegt, ob also die Marke in der glaubhaft gemachten Verwendung zur kennzeichenmäßigen Unterscheidung der Waren des Benutzers von den Waren anderer Unternehmen dient (EuGH MarkenR 2003, 223 f - Minimax; BGH GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh; BGH GRUR 1996, 267, 268 - AQUA). - BGH, 13.06.2002 - I ZR 312/99
"SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen …
Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob eine funktionsgemäße, der verkehrsüblichen wirtschaftlichen Betätigung entsprechende Benutzung der Marke vorliegt, ob also die Marke in der glaubhaft gemachten Verwendung zur kennzeichenmäßigen Unterscheidung der Waren des Benutzers von den Waren anderer Unternehmen dient (EuGH MarkenR 2003, 223 f - Minimax; BGH GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh; BGH GRUR 1996, 267, 268 - AQUA). - BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93
"TETRASIL"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für ein flüssiges chemisches …
Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
Eine kennzeichenmäßige Verwendung einer Herstellermarke liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die Marke auf der Ware selbst, ihrer Verpackung oder Umhüllung angebracht wird (BGH GRUR 1995, 347, 348 - TETRASIL;… BGH aaO - AQUA). - BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
Auszug aus BPatG, 13.10.2004 - 26 W (pat) 175/02
Insoweit genügt es regelmäßig nicht, die Marke lediglich auf Briefbögen oder in Preislisten bzw Prospekten zu benutzen (BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL).